Hybrid-DRG im Krankenhaus
Was der Wechsel von der aG-DRG in die Hybrid-DRG kostet und spart, und was eine Klinik organisieren muss, damit er sich trägt.
Erlös je Fall: aG-DRG gegen Hybrid-DRG
| aG-DRG 2026 | Bewertungs-relation | Normallieger | Ein Belegungstag | Hybrid-DRG 2026 | Differenz zum Ein-Tages-Fall |
|---|---|---|---|---|---|
| L20B (komplexe URS, TUR-B mit Fluoreszenz) | 0,874 | 3.994,74 € | 3.012,05 € | L20M 2.615,37 € | −397 € (−13 %) |
| L20C (TUR-B, einfache URS) | 0,699 | 3.194,88 € | 2.253,33 € | L20N 1.777,25 € | −476 € (−21 %) |
| M04D (Hoden) | 0,713 | 3.258,87 € | 2.509,28 € | M04M 1.418,84 € | −1.090 € (−43 %) |
| M05Z (Penis, Zirkumzision) | 0,673 | 3.076,04 € | 2.079,64 € | M05M 1.075,09 € | −1.005 € (−48 %) |
| L17B (Urethra) | 0,614 | 2.806,37 € | 2.285,32 € | L17M 1.780,41 € / L17N 1.258,81 € | −505 € / −1.027 € |
| L06C (kleine Eingriffe Harnorgane) | 0,646 | 2.952,63 € | 1.956,23 € | L06M 2.353,00 € | +397 € (+20 %) |
Bundesbasisfallwert 2026: 4.570,64 Euro, Bayern 4.562,26 Euro. Ein-Tages-Fall = Bewertungsrelation minus Abschlag für den ersten Tag mit Abschlag (L20B 0,215, L20C 0,206, M04D 0,164, M05Z 0,218, L17B 0,114, L06C 0,218). Ohne Pflegeerlös: Er läuft weiter über das Pflegebudget und bleibt bei Hybrid-Fällen unberührt. Ohne Zusatzentgelte: Fälle mit Zusatzentgelten gruppieren nicht in die Hybrid-DRG.
Seit 2026 gruppieren Fälle dieser Basis-DRGs mit bis zu zwei Verweildauertagen automatisch in die Hybrid-DRG, sofern kein Kontextfaktor vorliegt. Die Klinik kann den Erlösverlust also nicht umgehen; sie kann nur entscheiden, wie sie den Fall produziert.
Was die Klinik gewinnt
- Kein Streit mit dem Medizinischen Dienst über die stationäre Notwendigkeit bei Katalogfällen. Bei Prüfquoten von bis zu 40 Prozent ab 2027 ist das messbar.
- Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang (§ 301-Verfahren, Aufnahmegrund 12), keine Zuzahlung.
- Freie Betten und OP-Zeiten für Eingriffe mit hohem Case Mix: Zystektomie, Robotik, HoLEP, komplexe Steintherapie.
- Ein Angebot an Zuweiser: Indikation und Nachsorge in der Praxis, OP in der Klinik. Das hält Fälle am Standort, die sonst an OP-Zentren gehen.
Was sie organisieren muss
- Kurzlieger identifizieren: Welche Fälle gruppieren 2026 in eine Hybrid-DRG? Grouper-Simulation auf den Vorjahresfällen durch das Medizincontrolling.
- Ambulante OP-Straße mit eigenem Tagesprogramm: Aufklärung und Prämedikation vor dem OP-Tag, Aufnahme am Morgen, Entlassung am OP-Tag mit Entlassmanagement und Rückrufnummer.
- Sachkosten je Eingriff kennen und steuern: Standard-Sets, wiederaufbereitbare Instrumente, Verbrauch dokumentieren. Bei der flexiblen URS entscheidet das Einmal-Ureteroskop (Einkauf typisch 280 bis 680 Euro) über den Deckungsbeitrag.
- Auslastung: Ein OP-Tag kostet eine Klinik typischerweise mehrere tausend Euro Personal. Mit sechs Hybrid-Fällen am Tag trägt sich die Einheit, mit drei nicht. Die Hybrid-DRG ist ein Struktur- und Führungsmodell, kein Abrechnungsmodell.
- Innenverhältnis: Anästhesie, Pathologie, Labor und kooperierende Praxen werden aus der Pauschale bezahlt. Verträge vor dem ersten Fall.
- Weiterbildung: URS und TUR-B sind Lehr-Eingriffe. Die ambulante Einheit muss Teil der Rotation bleiben, auch wenn die OP-Zeit mit Assistenten länger ist.
- Ab 2027 getrennt kalkulieren: Fälle ohne Übernachtung (EBM) und mit Übernachtung (Hybrid-DRG) werden unterschiedlich vergütet.
Wo die Kliniken stehen
Laut DKG-Zahlen, zitiert von Dr. Eggersmann (DGU-Vorstand) im März 2026, ist die Hybrid-DRG für 70 Prozent der Kliniken nicht kostendeckend; 94 von 100 Krankenhäusern erbringen ihre Hybrid-Fälle weiterhin stationär, weil kaum ambulante OP-Einheiten aufgebaut wurden. In der Kostenträgerrechnung des Klinikverbunds Südwest (Prof. Knoll, 409 flexible URS) lag der Deckungsbeitrag je flexibler URS bei minus 14 Euro, bei der TUR-B dagegen bei plus 785 Euro.
Quellen: Fallpauschalenkatalog aG-DRG 2026, Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung 17.12.2025, Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2026, UroForum 02.03.2026 (Eggersmann), DGU-Kongress 2026 (Knoll), GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.