Hybrid-DRG-Rechner Urologie

2027 und 2028: Übergang und Abschaffung

Die Koalitionsfraktionen wollen § 115f SGB V zum 1. Januar 2028 streichen. 2027 gilt eine Übergangsregel. Stand: 12. Oktober 2026, vor der Abstimmung im Bundestag.

Zeitstrahl

Die Übergangsregel 2027 im Detail

Kurzzeitfallpauschalen ab 2028

Stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen erhalten eigene Fallgruppen ohne untere Grenzverweildauer. Das InEK legt bis 31. März 2027 ein Kalkulationskonzept vor, GKV-Spitzenverband, DKG und PKV vereinbaren bis 30. April 2027 die Kalkulation, erstmals für den Entgeltkatalog 2028, danach jährliche Weiterentwicklung. Beim Übergang dürfen den Kostenträgern keine Mehrausgaben entstehen. Ambulante Leistungen bleiben im EBM und AOP-System. Das BMG hält bis 2030 rund eine Milliarde Euro Minderausgaben durch Verweildauerverkürzung bei etwa 5 Millionen betroffenen Fällen für möglich.

Wer wie reagiert

AkteurPosition
SpiFaRolle rückwärts, mehr Übernachtungen und Mehrausgaben. „Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG.“
KBVRückschlag für die Ambulantisierung; ohne Hybrid-DRG sind einige Eingriffe nicht kostendeckend, Patienten würden wieder stationär operiert.
Bundesärztekammer„Ambulantisierung im Rückwärtsgang“, schwerwiegender Fehler.
BDC, BNC, BAO, HartmannbundAblehnung; die Übergangsregel 2027 ist ein Fehlanreiz, weil die unnötige Übernachtung attraktiver wird als die ambulante Behandlung. BAO: ein Abschlag von 10 Prozent wäre tragbar.
DKGBegrüßt die Abschaffung als ordnungspolitisch notwendig; fordert für 2027 neu berechnete Hybrid-DRGs ohne die EBM-bewerteten Same-Day-Fälle.
GKV-SpitzenverbandVergütung zu hoch, aber Sektorengrenzen nicht zementieren; dauerhaft verbindliche Grouperlogik gefordert.
AOK, vdekBegrüßen das Ende; „gut gemeint, aber schlecht gemacht“.
InEKSchon im März 2026: Das System funktioniere so nicht, Relaunch nötig.
DGU, BvDUZur Abschaffung bis 12.10.2026 keine Stellungnahme auffindbar. Davor: Sachkosten und Pathologie ausgliedern, TUR-B gehört nicht in die Hybrid-DRG, Planungssicherheit für Investitionen.

Was das für die Urologie heißt

Klinik: Der Ein-Tages-Fall ohne Übernachtung wird 2027 zum EBM-Fall (TUR-B rund 553 Euro plus Sachkostenregeln), der Fall mit Übernachtung behält den Hybrid-Preis. Ab 2028 bekommt der Kurzlieger wieder eine eigene stationäre Pauschale, deren Höhe erst 2027 feststeht.

Praxis: 2027 heißt zurück zum EBM für alle Same-Day-Fälle, TUR-B 553 statt 1.777 Euro, Hydrozele 380 statt 1.419 Euro. Ob Nachverhandlungen im EBM oder gesonderte Sachkostenregelungen das auffangen, ist offen.

Beide: Das Kooperationsmodell (Indikation und Nachsorge in der Praxis, OP in der Klinik) bleibt unter jeder Regelung sinnvoll. Was sich ändert, ist die Höhe der Pauschale und die Frage, ob eine Übernachtung bezahlt wird.

Quellen: Änderungsantrag 21(14)107 (Bundestag), Deutsches Ärzteblatt 05.10., 06.10., 07.10. und 08.10.2026, KBV 08.10.2026, DKG-Stellungnahme 06.10.2026, kma-online 08.10.2026, WIdO e-Paper 15/2026, ergEBA-Beschluss 16.09.2026, Forvis Mazars Newsletter 3/2026.